Antrag zur Ablehnung der PPBV durch Bayern – Fachgesellschaften zeigen sich verärgert

PPR 2.0 Antrag auf Ablehnung durch Freistaat BayernDer Freistaat Bayern hat die Ablehnung der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) im Bundesrat beantragt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und der Deutsche Pflegerat (DPR) zeigen sich verägert – Bayern stelle sich damit gegen die Qualität in der Pflege.

„Der Antrag aus Bayern zeugt davon, dass Pflegequalität dort offensichtlich keine Rolle spielt“, so Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. „Die PPR 2.0 ist aktuell das einzige Instrument, mit dem wir Pflegequalität in den Krankenhäusern sicherstellen können. Es ist ein lernendes Instrument, das weiterentwickelt wird. Dafür muss die PPBV jetzt kommen. Wir haben schon Jahrzehnte verloren, in denen sich die Rahmenbedingungen für die Kolleg:innen und damit für die Arbeitsqualität stetig verschlechtert haben. Schlechte Personalbesetzung und dauernde Überlastung zählen zu den Hauptgründen, den Beruf zu verlassen. Dass wir ohne eine verbindliche Personalbemessung keinen Personalaufbau in den Kliniken schaffen, haben wir nun lange genug beobachtet.“

Gemeinsam mit dem Deutschen Pflegerat (DPR), Verdi und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hat sich der DBfK seit geraumer Zeit vehement für die Einführung der PPR 2.0 eingesetzt. Diese Weiterentwicklung des Instruments basiert auf der bewährten Personalbemessung PPR und zeichnet sich durch eine geringere Bürokratie sowie eine einfache Implementierung aus. Die jüngsten Argumente aus Bayern, die gegen die Einführung der PPR 2.0 sprechen, sind für den Verband nicht nachvollziehbar.

Weiter erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR): „Der Freistaat Bayern bringt zwei Einwände vor: Personalmangel und Bürokratie. Die Inhalte der Pflegepersonalbemessungsverordnung basieren auf der PPR 2.0, die in Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Pflegerat, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Gewerkschaft ver.di über Jahre hinweg entwickelt wurde. Sie wurde erprobt und zeichnet sich durch einen minimalen Bürokratieaufwand aus.

Die Pflegepersonalbemessungsverordnung ist bundesweit das wichtigste Signal für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege im Krankenhaus. Die Verordnung führt dazu, dass mehr Menschen einen Pflegeberuf in Betracht ziehen und mehr Mitarbeiter:innen gewonnen werden können. Die Verordnung sendet mit der Umsetzung der PPR 2.0 ein klares Signal für positive Veränderungen in der Berufsgruppe. Dies steht im Gegensatz zu dem, was im Antrag behauptet wird und widerspricht dem kürzlich veröffentlichten Statement Bayerns zur Notwendigkeit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, um Leasingpersonal abzubauen.

Internationale Studien, wie beispielsweise in Kalifornien, haben ausführlich den Einsatz von Personalbemessungsinstrumenten untersucht und gezeigt, dass dies zu einer Verringerung der Arbeitsbelastung und einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen führt. Dies wiederrum führt zu einer besseren Patient:innensicherheit, Versorgungsqualität und erhöht die Mitarbeiter:innenbindung.

Die angeblich hohe Bürokratie ist eine unbegründete Behauptung. Die PPR 2.0 ist bereits digital und benutzerfreundlich umsetzbar. Es ist beschämend, die vermeintliche Bürokratie als Argument gegen die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Sicherstellung der Versorgung zu verwenden.

Anstatt die vermutete Bürokratie zu kritisieren, sollten wir uns gemeinsam auf den tatsächlichen Mehraufwand konzentrieren, der durch Prüf- und Melderegelungen sowie Dokumentationen entsteht.“

„Wenn die PPBV wirklich abgelehnt wird, ist das ein schwarzer Tag für die professionelle Pflege und damit auch für die Patient:innen in den Krankenhäusern Deutschlands“, so Christel Bienstein. „Hier wird eine wichtige Maßnahme blockiert, ohne dass man eine Alternative präsentiert. Was auch immer Bayern damit erreichen will, es geht auf Kosten der beruflich Pflegenden und der Pflegequalität.“


Zu den Pressemitteilungen: 
https://www.dbfk.de/de/newsroom/pressemitteilungen/meldungen/2024/DBfK-veraergert-ueber-Antrag-zur-Ablehnung-der-PPBV-durch-Bayern.php
https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/pflegepersonalbemessungsverordnung-antrag-aus-bayern-ist-beschaemend

Foto: stock.adobe.com – WavebreakMediaMicro

 

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