Mehr Zeit für den Patienten – digitale Konzepte zur Entlastung der Pflege
Der Lohfert-Preis prämiert praxiserprobte und nachhaltige Konzepte, die den Patienten im Krankenhaus mit seinen Bedürfnissen und Interessen in den Mittelpunkt rücken. Der Lohfert-Preis 2019 steht unter der Schirmherrschaft der Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks und ist mit 20.000 Euro dotiert. Er wird im Rahmen des Gesundheitswirtschaftskongresses in Hamburg verliehen.
Wer kann sich bewerben?
Als Bewerber sind grundsätzlich alle Teilnehmer der Krankenversorgung im deutschsprachigen Raum aufgerufen, die ein in der Praxis bewährtes Konzept unter der oben genannten Zielsetzung in deutscher Sprache anbieten können. Entsprechend den Stiftungszwecken der Christoph Lohfert Stiftung weisen die eingereichten Projekte idealerweise einen Bezug zur stationären Versorgung auf. Die Bewerbung muss in deutscher Sprache verfasst und online eingereicht werden.
Bewertungskriterien
Die eingereichten Projekte und Konzepte müssen für die Auszeichnung mit dem Lohfert-Preis folgende Kriterien erfüllen:
- Das Konzept soll grundlegend neue Ansätze und patientenorientierte, qualitätsverbessernde Impulse beinhalten.
- Die Maßnahmen und Instrumente sollen praxisorientiert und organisatorisch stabil sein.
- Das Konzept muss ein in der jeweiligen Organisation »gelebtes Modell« darstellen.
- Mit der Einführung/Umsetzung wurde mindestens zwölf Monate vor Bewerbungseingang begonnen.
- Der Nutzen des Konzepts soll nachprüfbar, messbar und übertragbar sein und konnte für Patienten und ggf. Mitarbeitende bereits aufgezeigt werden (d.h. die Maßnahme wurde evaluiert).
- Zu dem eingereichten Konzept muss eine Dokumentation vorgelegt werden, die eine Beurteilung der inhaltlichen und zeitlichen Entwicklung des Konzepts erlaubt.
Ansprechpartner bei Fragen
Dr. Thomas Lehnert, Forschung & Entwicklung, Christoph Lohfert Stiftung, T 040.55 77 54 00, E Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Von der Teilnahme am Lohfert-Preis ausgeschlossen sind Institutionen, die den Namen »Lohfert« tragen, Mitarbeiter, die bei solchen Organisationen beschäftigt sind oder in einem sonstigen Dienstverhältnis stehen. Nicht berücksichtigt werden »Erfindungen« oder Entwicklungen, bei denen bisher noch keine Anwendung erfolgt ist. Die Auslobung des Lohfert-Preises ist auf den deutschsprachigen Krankenhausbereich begrenzt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Weitere Infos: https://christophlohfert-stiftung.de/lohfert-preis/ausschreibung-2019/