Pflegekammer in Baden-Württemberg: 60-%-Quorum verfehlt – endgültiges Ergebnis am 25. März

60 Prozent Quorum für pflegekammer Baden Württemberg nicht erreichtSozialminister Manfred Lucha (Grüne) hat den Sozialausschuss vergangene Woche darüber informiert, dass nach derzeitigem Datenstand das notwendige 60-%-Quorum zur Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg knapp verfehlt wurde. "Jetzt aufzugeben ist keine Option, das Ergebnis muss noch geprüft und endgültig bestätigt werden", erklärt Peter Bechtel, Vorstandsvorsitzender des Gründungsausschusses.

Die stellvertretende Vorsitzende Gabriele Hönes zeigt sich enttäuscht über das voraussichtliche Votum ihrer Profession: "Wir haben es geschafft, die Mehrheit der Pflegefachpersonen zu überzeugen und stoßen auf breite Zustimmung." Das Quorum wurde nach bisherigem Stand knapp verfehlt. Trotz einer breit angelegten Informationskampagne sowie über 100 Kammerbotschafter:innen, die im ganzen Land in den Einrichtungen und Diensten zur Kammer informiert haben, sind die Informationen nicht bei allen durchgedrungen. Da das Ergebnis vorläufig und noch nicht abschließend geprüft ist, hält der Gründungsausschuss es noch für verfrüht, bereits jetzt von Tatsachen auszugehen, die erst im Fortlauf des Prozesses validiert werden können. Die nächsten Wochen werden nun für die Aufbereitung und Prüfung der Datenbasis genutzt, so wie es der Prozess vorsieht. "Sollte es sich bestätigen, wäre das Ergebnis ein herber Rückschlag für die Weiterentwicklung und Professionalisierung der Pflege, nicht nur in Baden-Württemberg, sondern in ganz Deutschland", erklärt Hönes.

All diejenigen, die sich bislang ehrenamtlich für den Aufbau der Landespflegekammer engagiert haben, sind fassungslos. "Jetzt gilt es, den Kopf nicht in den Sand zu stecken. Wir haben viel erreicht und wir werden nicht aufgeben, die Pflege in Baden-Württemberg und in Deutschland zu stärken", fügt Vorstandsmitglied Anne-Katrin Gerhardts hinzu. "Wir werden laut und sichtbar bleiben und zählen auch weiterhin auf politische Unterstützung", ergänzt sie.

Das Verfahren wurde im Landespflegekammergesetz im vergangenen Jahr festgeschrieben und vom Landtag mehrheitlich beschlossen. Demnach mussten bis 23.02.2024 60 Prozent der laut Krankenhaus- und Pflegestatistik in Baden-Württemberg beschäftigten Pflegefachpersonen ohne Widerspruch registriert sein.


Zur Pressemitteilung: https://www.pflegekammer-bw.de/wp-content/uploads/2022/08/pm-quorum.pdf

Foto: stock.adobe.com – vectorfusionart

 

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